SELBSTBEHALTAUSSCHLUSSVERSICHERUNG
   
SELBSTBEHALT-AUSSCHLUSSVERSICHERUNG (SBAV)

In Zusammenarbeit mit Elvia Reiseversicherungen, zugehörig zur
Mondial Assistance International AG, bieten wir Ihnen für
PKW- und Campermieten in Australien und Neuseeland die
Selbstbehalt-Ausschlussversicherung (SBAV) an.

-    versichert ist ein Selbstbehalt von max. 5.500,- EUR pro Schadensfall
-    die Mietdauer ist auf 92 Tage pro Etappe begrenzt
-    die Prämie beträgt 6,50 EUR pro Tag

Die SBVA ist eine Ergänzung zur Standard-Versicherung des Vermieters, da
dieser Versicherungsschutz die bei dem gewählten Vermieter fällige Selbstbeteiligung versichert.

Bitte beachten Sie die folgenden Einschränkungen der SBAV.

- Die Kaution ist vor Ort trotz dem Abschluss dieser Versicherung nach wie vor gemäß den Mietbedingungen des Vermieters fällig, da Sie von der Sicht des Vermieters aus das Standard Package gewählt haben.
In der Regel, abhängig vom gewählten Vermieter, ist die Kaution ausschliesslich per Kreditkarte zahlbar und der Betrag wird komplett und umgehend bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Eine Rückerstattung erfolgt nach vertragskonformer Fahrzeugrückgabe; die Bearbeitungszeit beträgt hierfür durchschnittlich 3-4 Wochen.
Im Schadensfall ist in der Regel eine weitere Kautionszahlung fällig.
Details hierzu ersehen Sie in den Mietbedingungen des gewählten Anbieters.

- Im Schadensfall ist die festgesetzte Selbstbeteiligung direkt beim Vermieter zu bezahlen. Beträgt der Schaden weniger als wie die Selbstbeteiligung = Höhe der Kaution, wird in der Regel die Differenz zwischen Schadensfall und Kaution erst nach kompletter Schadensregulierung an Sie auf Ihre Kreditkarte rückerstattet.
Nach Ihrer Rückkunft reichen Sie die Kosten für den entstandenen Schaden dann bei Elvia Reiseversicherungen ein und erhalten die Erstattung im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Informationen zum Verhalten im Schadensfall und zu den erforderlichen Dokumente, die Sie zur Rückerstattung benötigen, finden Sie auf der SBAV-Versicherungspolice.

- Versicherte Schäden sowie Ausnahmen und Einschränkungen sind grundsätzlich im Rahmen der Mietbedingungen des gewählten Vermieters.
Die Selbstbehaltausschlussversicherung greift z.B. nur für Schäden, die auch im gewählten Standard Package des Vermieters abgedeckt sind und grundsätzlich nur, wenn die Versicherungsbedingungen des Vermieters eingehalten werden.

- Die SBAV ersetzt das All Inclusive Package des Vermieters nicht,
- da das All Inclusive Package in der Regel die höchstmögliche Versicherung des Anbieters inkludiert und oftmals eine erweiterte Schadensabdeckung umfasst (z.B. Schäden an Windschutzscheibe und Reifen sind in der Regel nur bei der höchstmöglichsten Versicherung des Anbieters bzw. beim All Inclusive Package abgedeckt).
- da das All Inclusive Package in der Regel die Kaution gemäß der Selbstbeteiligung reduziert und diese dann auch in der Regel nicht abgebucht wird, sondern ein Kreditkartenimprint für den Vermieter ausreichend ist
- da das All Inclusive Package in der Regel je nach Anbieter weitere Leistungen wie z.B. Einweggebühr, örtliche Steuer oder Gas enthalten sind.
Diese Nebenkosten egal ob Pflicht oder fakultativer Bedarf können aber separat direkt vor Ort an den Vermieter gezahlt werden, wenn Sie nur das Standard Package mit SBAV buchen.

Wenn Sie mit diesen Restriktionen einverstanden sind, ist diese fakultative Versicherung eine preiswerte, attraktive Alternative zum All Inclusive Package bzw. zu den Zusatzversicherungen des Anbieters.

Der Abschluss der Selbtbehalt-Ausschluss-Versicherung ist bis spätestens
1 Tag vor Anmietung möglich.

Alle erforderlichen Informationen wie die Verbraucher- und Produktinformationen sowie die vollständigen Versicherungsbedingungen (AVB) finden Sie unter nachfolgendem Link.

Fakultative Versicherungspolice





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